Der Antrag auf Schulfahrtbeihilfe muss nachträglich von der Schülerin oder dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten in ausgedruckter Form mit dem Formular „Beih 85“ beim Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien, oder in einem Infocenter eines Finanzamtes eingereicht werden. (Download im Menü Sidebar – Download Elternservice)
Ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht, wenn der kürzeste Weg zwischen der Wohnung im Inland und der im Gesetz definierten Ausbildungsstätte in eine Richtung mindestens 2 km beträgt und keine Beförderungsmöglichkeit im Linien- bzw. Gelegenheitsverkehr verfügbar ist.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. Juni des Jahres gestellt werden, das auf das Ende des betreffenden Schuljahres folgt. Beispiel: Endet das Schuljahr im Juni 2025, ist der späteste Antragstermin der 30. Juni 2026.