Schulsportwochen 100er

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Mit dem „Schulsportwochen-100er“ möchte die Servicestelle Schulsportwochen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt erleichtern/ermöglichen. Bei Nachweis einer Sozialleistung erhalten Schüler*innen innerhalb weniger Tage die Zusage. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Unterstützung neben den bekannten Bundes- und Landesförderungen.

  • gültig für Winter-/Sommersportwochen
  • Kurse in Österreich im Schuljahr 2023/24
  • max. € 100 pro Schüler:in/SchVA
  • gegen Vorlage eines Bedürftigkeitsnachweises
  • Überweisung erfolgt auf Konto der SchVA
  • gefördert durch BMKÖS/BMBWF/WKÖ

Voraussetzung ist der Bezug mindestens einer der folgenden Förderungen/Sozialleistungen durch die Erziehungsberechtigten:
– Allgemeine Schülerbeihilfe
– GIS-Befreiung
– Grundversorgung
– Mindestsicherung
– Notstandshilfe
– Rezeptgebührenbefreiung
– Schulveranstaltungen-Unterstützung

Das Ansuchen wird von der Schule im System „antrag@sportwochen.org“ über den Klassenvorstand abgewickelt.
Für die Einreichung benötigen wir einen „Bedürftigkeitsnachweis“ der Förderung/Sozialleistung (z.B.: Dateianhang, Foto, Screenshot, Mailweiterleitung etc.).

Link:

Allgemeine_Richtlinien_zum_Unterstützungspaket_Schulsportwochen_-_Schulsportwochen-100er_-_Stand_Oktober_2023

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